Wir bieten Ihnen hier ein reines Artemisia Pulver als Extrakt in der Ratio 4:1. Auch als "Wormwood" bekannt. Pflanzlicher Rohstoff OHNE Zweckbestimmung! Kein Arzneimittel, kein Lebensmittel, kein Nahrungsergänzungsmittel. Einsatz als Räucherwerk denkbar.
Kein Gefahrstoff im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008. Dieser Stoff ist gemäß Richtlinie 67/548/EWG nicht als gefährlich eingestuft.
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